Durch die seit Januar 2007 gültige BGR 191 dürfen nun nur noch Systeme eingesetzt werden, die von einer zertifizierten Stelle baumustergeprüft wurden.
Wir sind zertifiziert mit diesen Systemen zu arbeiten. D.h. durch uns erhalten Sie eine baumustergeprüfte orthopädische Schuhveränderung auf Ihren Sicherheitsschuh mit CE-Kennzeichnung und ohne Risiko einer Haftung im Falle eines Unfalles.
Die Veränderungen der Schuhe werden, je nach Zuständigkeit, von verschiedenen Kostenträgern (z.B. Rentenversicherungsanstalt, Agentur für Arbeit, BG) bezahlt. Lediglich der Preis für ein Paar konfektionierte Sicherheitsschuhe muss vom Arbeitgeber übernommen werden.
Einlagen dürfen in Sicherheitsschuhen nur getragen werden, wenn diese vom Schuhhersteller freigegeben wurden. Ansonsten besteht auch hier die Gefahr, dass der Schuh nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, insbesondere die Antistatik ist mit Einlagen nicht mehr gewährleistet.
Da für jeden Sicherheitsschuhhersteller unterschiedliche Materialsysteme freigegeben sind, beraten wir Sie gerne vor Ort über die für Sie geeignete Versorgung. Die orthopädische Veränderung eines Sicherheitsschuhes ist in der BGR 191 genauestens geregelt, damit das vorhandene Baumuster nicht zerstört wird.
Bei Fragen zur Abrechnung der orthopädischen Versorgung sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.